Allgemeine Geschäftsbedingungen
der kölnton GmbH und der kölnton rental GmbH
nachstehend kurz kölnton genannt
1. Allgemeines
Für dieses und alle Folgegeschäfte mit dem Käufer oder Mieter gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Anderslautende Bedingungen des Käufers oder Mieters haben keine Gültigkeit, es sein denn, dass es sich um Individualabreden handelt. Unsere Bedingungen gelten spätestens mit Entgegennahme der Ware durch den Käufer oder Mieter als angenommen, insbesondere bei telefonischer Bestellung. Abweichungen durch Individual-abrede bedürfen beiderseits der Schriftform.
Für den Fall der Vermietung von Material, mit oder ohne technischem Personal, gilt: Die Haftung der kölnton bei Totalausfall des Materials beschränkt sich maximal auf den anteiligen Tagesmietzins des jeweiligen Materials. Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen grundsätzlich nicht.
2. Angebot und Preis
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die Preise gelten, falls nicht anders vereinbart, ausschließlich Fracht, Porto, Versicherung und sonstigen Versandkosten ab Lager Köln.
Liegen zwischen der Auftragsbestätigung und der Lieferung mehr als drei Monate und treten in diesem Zeitraum Preiserhöhungen, insbesondere aufgrund von Lohnsteigerungen, Erhöhungen der Rohstoffkosten, allgemeinen Preissteigerungen durch Inflation, Wechselkurse oder vergleichbaren Umständen ein, ist kölnton berechtigt, einen entsprechend höheren Preis zu berechnen.
Dies gilt auch, wenn sich nach Abgabe des Angebotes durch kölnton die Auftragsbestätigung oder nach Abschluss eines Rahmenvertrages mit fester Preisvereinbarung durch kölnton die Rohstoffpreise der jeweils betroffenen Ware oder sonstige wesentliche Kostenfaktoren wie insbesondere Energie-, Lohn-, Transport- oder Versicherungskosten oder Wechselkurse wesentlich (d.h. um mindestens 10 %) ändern. kölnton ist dann zu einer angemessen Erhöhung der Preise in dem Maße berechtigt, wie diese von der Kostensteigerung betroffen sind.
kölnton wird hierbei die berechtigten Interessen des Bestellers, insbesondere im Hinblick auf von diesem ggf. bereits eingegangene Verpflichtungen zur Weiterlieferung der Ware zu einem bestimmten Preis, berücksichtigen. Die preisändernden Faktoren wird kölnton dem Besteller auf Verlangen nachweisen. Reduzieren sich solche Kosten oder Belastungen oder fallen diese weg, ist kölnton umgekehrt zu einer entsprechenden Reduzierung des vereinbarten Preises verpflichtet.
3. Lieferung und Lieferzeit
Sollte der kölnton aus einem von ihr zu vertretenden Grunde die Lieferung unmöglich sein, oder Leistungsverzug eintreten, so kann der Besteller bei vorliegen einfacher Fahrlässigkeit Schadenersatz nur wegen des unmittelbaren Schadens verlangen. Rücksendungen gelieferter Waren ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis werden auch bei beanstandeter Ware nicht angenommen. Transport-kosten und Transportgefahr trägt in diesem Fall der Käufer.
4. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt stets für Rechnung und Gefahr des Empfängers und nach unserer Wahl per Bahn, Post oder Spedition. Transportversicherung erfolgt durch uns nur bei schriftlicher Vereinbarung und auf Kosten des Käufers. Sobald wir Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Transport geltend machen, geschieht dies nur für Rechnung und auf Kosten des Käufers.
5. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt rein netto zahlbar. Bei Verzug sind Zinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes für Kontokorrentkredite (mindestens 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank) zu zahlen. Die Geltendmachung eines etwaigen Verzugsschadens behalten wir uns vor.
6. Mängel und Gewährleistung
Die gelieferte Ware ist beim Empfang sofort zu prüfen. Beanstandungen sind schriftlich zu rügen. Bei offen-sichtlichen Mängeln muss die Rüge bis spätestens vierzehn Tage nach Empfang der Ware bei uns eingehen. Wird diese Frist nicht eingehalten, geht der Besteller des Rügerechts verlustig und kann Gewährleistungsansprüche nicht geltend machen. Bei berechtigter und begründeter Beanstandung sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatz-lieferung berechtigt. Der Käufer ist zur Annahme einer Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware verpflichtet.
7. Eigentumsvorbehalt
An gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentum bis zur völligen Tilgung des Kaufpreises sowie aller unserer Forderungen im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand vor. Während der Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes trägt der Besteller die volle Gefahr an dem Gegenstand, insbesondere auch die Gefahr des Abhandenkommens, des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, instand zu halten und uns bei Pfändung, Beschädigung oder Abhandenkommen unverzüglich zu unterrichten. Der Besteller ist trotz unseres Eigentums-vorbehaltes zur Verwendung unserer Waren in seinem ordentlichen Geschäftsbetrieb berechtigt, solange er sich uns gegenüber nicht im Verzug befindet. Er darf aber seinerseits die Ware nur unter Eigentumsvorbehalt weiter veräußern, so dass wir Vorbehaltseigentümer bleiben. Sollte gleichwohl wegen Zuwiderhandlung des Bestellers das Vorbehaltseigentum durch die Weiterveräußerung erlöschen, so tritt an seine Stelle die daraus dem Besteller erwachsene Forderung gegen seinen Kunden, die uns allein zusteht. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Zuwiderhandlung des Bestellers bleibt uns im Übrigen vorbehalten. Solange die gelieferte Ware nicht vollständig Eigentum des Bestellers ist, haben wir Zutrittsrecht zu den von uns gelieferten Waren.
8. Vermietung
Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, dass er das Material in ordnungsgemäßem Zustand ohne Mängel übernommen hat. Der Mieter ist verpflichtet, das Material schonend zu behandeln und alle für die Benutzung des Materials bestehenden Vorschriften und Gesetze sorgfältig zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich, das Material ordnungsgemäß zu versichern. Er haftet für Verlust und Beschädigung des Materials in Höhe des Wieder-beschaffungswertes, wenn er den Grund dafür zu vertreten hat. Der Mieter verpflichtet sich, das Material in dem von ihm übernommenen Zustand am vereinbarten Tag und Ort während der üblichen Geschäftszeiten zurückzugeben. Die nicht rechtzeitige Rückgabe des Materials verpflichtet den Mieter zum Ersatz des der Kölnton daraus entstehenden Schadens.
9. Vertragskündigung
Der Mietvertrag läuft auf die fix vereinbarte Zeit und ist nicht vorzeitig ordentlich kündbar. Der Vertrag kann nur außerordentlich und aus wichtigem Grund gekündigt werden. Für den Fall, dass der Mieter gleichwohl die Mietsache nicht abnimmt, ist er verpflichtet, den Vermieter nach folgender Maßgabe zu entschädigen: Erklärt der Mieter fünf oder weniger Tage vor Vertragsbeginn, dass er den Vertragsgegenstand nicht abnimmt, so ist der vereinbarte Mietpreis vollständig zu entrichten. Erfolgt diese Mitteilung 13 bis sechs Tage vor vereinbartem Mietbeginn, hat er 80 % des vereinbarten Mietpreises zu bezahlen. Bei erklärter Nichtabnahme 29 bis 14 Tage vor vereinbartem Beginn 50 % des Mietpreises und bei einer Erklärung der Nichtabnahme 30 Tage vor vereinbartem Beginn 20 % des Mietpreises. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zugang der Erklärung des Mieters bei dem Vermieter.
10. Schlussvorschriften, Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Käufer oder Mieter und der kölnton gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Köln, soweit es sich beim Käufer oder Mieter um einen Vollkaufmann handelt. Erfüllungsort ist Köln. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäfts-bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Verein-barungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist sodann durch eine solche zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
Köln, den 01.08.2022