Kurzzeitfrequenzzuteilung
Die Bundesnetzagentur passt zum 01. Oktober 2021 die Zuteilungsgebühren für Kurzzeitfrequenzzuteilungen (BNetzA BGebV-FrqZut) an. Die individuelle Berechnung der Zuteilungsgebühr erfolgt nun anhand eines Basisbetrags für eine Frequenz und bestimmter Lenkungsfaktoren.
Basisbetrag
Für jede zugeteilte Frequenz wird ein Basisbetrag von 30 Euro festgesetzt. Bei einem (semi-)Duplex Frequenzpaar werden dementsprechend zwei Frequenzen á EUR 30,00 zugrunde gelegt.
Lenkungsfaktor Antragsstellung
In Abhängigkeit des Antragszeitpunktes zum ersten Nutzungstag wird der Basisbetrag mit einem Lenkungsfaktor von 1 bis 4 multipliziert. Das heißt: Je kurzfristiger der Antrag in Hinblick zum ersten Einsatztag gestellt wird, desto größer ist der Lenkungsfaktor.
Lenkungsfaktor Einsatzgebiet
In Abhängigkeit des Zuteilungsgebietes wird mit einem Lenkungsflächenfaktor A von 1 bis 3 multipliziert.
Werden die Frequenzen lokal, zum Beispiel in einer Veranstaltungshalle oder einem Stadion genutzt, ist der Faktor geringer als bei Nutzung innerhalb eines Stadtgebiets, eines Landkreises oder eines Bundeslandes.
Nutzungstage
Es gilt zudem zu beachten, dass maximal 30 zusammenhängende Nutzungstage beantragt werden können. Einzelne Nutzungstage können nicht zusammenhängend festgelegt werden, dabei darf der Zeitraum vom ersten bis zum letzten Nutzungstag ebenfalls 30 Tage nicht überschreiten. (die alte Festlegung bis 3 Monate ist nicht mehr möglich)
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, steht Ihnen das kölnton-Team gerne zur Verfügung.